Der Staat fördert das Coaching
Wer sich beruflich weiterbildet, kann die dabei entstehenden Kosten in voller Höhe steuerlich geltend machen. Der Aufwand kann von den privaten Einkünften abgezogen, die Steuerlast somit erheblich gemindert werden.
Wie kann ich Coaching von der Steuer absetzen?
Wichtig ist, dass die Coaching-Maßnahme bzw. das Training einen direkten Bezug auf die berufliche Weiterentwicklung und die Karriere aufweist. Die Ziele und Inhalte des Coachings sollten daher genau aufgelistet und der Steuererklärung beigefügt werden.
Auch Coaching-Leistungen, die nicht vom Arbeitnehmer, sondern vom Arbeitgeber bezahlt werden, sind absetzbar – in diesem Fall als Betriebskosten für den Arbeitgeber. Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer ist, wie bei jeder eingekauften Leistung, monatlich abzugsfähig.